Autonome Vorsorgeeinrichtung für die Mitarbeitenden der Dätwyler Gruppe in der Schweiz
Die Dätwyler Gruppe führt für ihre Mitarbeitenden in der Schweiz bereits seit 1957 eine eigene Vorsorgeeinrichtung. Die Vorsorgeeinrichtung, welche in der Rechtsform einer Stiftung besteht, bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge und seiner Ausführungsbestimmungen. Die Arbeitnehmenden, welche in einer Firma der Dätwyler Gruppe in der Schweiz angestellt sind sowie ihre Angehörigen und Hinterlassenen sind in der Pensionskasse gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert.
Der Stiftungsrat ist oberstes Organ der Pensionskasse der Dätwyler Holding AG. Er ist paritätisch zusammengesetzt aus je vier Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Zudem ergänzen zwei Rentnervertreter (ohne Stimmrecht) den Stiftungsrat. Der Stiftungsrat erlässt die entsprechenden Reglemente über die Leistungen, die Finanzierung und die Organisation der Pensionskasse.
Die Pensionskasse der Dätwyler Holding AG wird nach dem Beitragsprimat geführt. Per Januar 2012 sind in der Pensionskasse der Dätwyler Holding AG ca. 1'250 Mitarbeitende und ca. 900 Rentner versichert.
Geschäftsbericht 2011
Vorsorgereglement 2011
Reglement Teilliquidation 2011